Mit dem beschlagnahmten russischen Staatsgeld dass in Brüssel liegt(140 Milliarden $), sollte man nicht auch eine verhältnismäßige faire Summe Frau Witwe Julia Nawalnaja als Schmerzensgeld anbieten ?
Wie Sie sicherlich wissen wurde Julias Mann, Alexej Nawalny, nach einem von deutschen Behörden der Bundeswehr festgestellten gesicherten Mordanschlag durch einen tödlichen Nervengas namens NOWYCHOK (staatlich beim Geheimdienst Russland hergestellt) den er mit Glück und Hilfe Deutschlands überlebt hat, nach seiner Rückkehr in Russland, wo er Putin kontinuierlich rhetorisch stark kritisierte, ins Gefängnis gesteckt - nach einem Scheinprozeß - und dort im Gulag Gefängnis diesmal tödlich vergiftet. Seine Witwe Julia Nawalnaja hat den Leichnam Ihres Mannes gründlich untersuchen lassen (war es ein natürlicher Tod wie Putin behauptete ?) eine faire Untersuchung von unabhängigen Forensischen Wissenschaftler die alle feststellten, dass er, Alexej Nawalny vorsätzlich letal vergiftet wurde. Also : ein Staatsmord vermutlich von Vladimir Putin befohlen oder mindestens nicht verhindert. Deswegen meine ethisch klingende Frage an Sie, Frau Bundesministerin und MdB
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich kann Ihre Überlegungen gut nachvollziehen. Unstrittig ist, dass die Verantwortung für den Tod von Alexej Nawalny bei den russischen Behörden liegt – das hat auch die Bundesregierung unmissverständlich erklärt.
Gleichzeitig gilt: Es handelt sich um ein Verbrechen, das in Russland an einem russischen Staatsbürger begangen wurde. Wir können solche Taten klar verurteilen, zu ihrer Aufklärung beitragen, politischen Druck ausüben und internationale Sanktionen unterstützen. Die Verantwortung für eine mögliche Entschädigung von Frau Nawalnaja sehe ich jedoch eindeutig beim russischen Staat.
Bei der Unterstützung der Ukraine mithilfe des eingefrorenen russischen Staatsvermögens stellt sich die Lage anders dar. Dieses Vermögen wurde im Rahmen der europäischen Sanktionen eingefroren, weil Russland mit seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine das Völkerrecht bricht. Die Erträge – insbesondere Zinsen und Kapitalgewinne – aus diesen Vermögenswerten werden bereits genutzt, um die Ukraine finanziell zu unterstützen. Das Eigentum an den eingefrorenen Geldern verbleibt allerdings rechtlich beim russischen Staat.
Deutschland handelt in dieser Frage nicht im Alleingang, sondern in enger Abstimmung mit der Europäischen Union. Der Koalitionsvertrag sieht vor, gemeinsam mit unseren europäischen Partnern zu prüfen, wie das russische Staatsvermögen langfristig zum Wiederaufbau und zur Unterstützung der Ukraine eingesetzt werden kann. Bundeskanzler Friedrich Merz und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen setzen sich derzeit für eine europäische Lösung ein, die diese Mittel rechtssicher und dauerhaft zugunsten der Ukraine nutzbar macht.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

