Warum sollen Selbstständige Renterinnen und Rentern keine 2000 € zur Rente steuerfrei hinzuverdienen DÜRFEN?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Auch wenn ich gut nachvollziehen kann, dass sich Selbständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler ebenfalls eine steuerliche Begünstigung wünschen, ist diese aktuell nicht geboten, da viele von ihnen auch ohne staatlichen Eingriff und finanziellen Anreiz über das Rentenalter hinaus berufstätig sind. Die Anreize der Aktivrente sollen gezielt Beschäftigte treffen, die dem Arbeitsmarkt nicht (mehr) zur Verfügung stehen, es mit einem Anreiz aber tun würden. Gleichzeitig stärken wir durch die geplante Regelung zur Aktivrente die Sozialkassen. Das ist für uns ein sehr wichtiges Anliegen, das nur durch die Einbindung von sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten gewahrt werden kann. Selbstverständlich können ehemals Selbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler die Aktivrente in Anspruch nehmen, sofern sie nach Überschreiten der Regelaltersgrenze eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen.
Im Gesetzentwurf für die Aktivrente ist auch vorgesehen, dass die Bundesregierung die Wirksamkeit der Aktivrente nach zwei Jahren überprüft. Dabei soll auch geprüft werden, ob bei der Aktivrente durch eine weitere Einbeziehung von anderen Gruppen (zum Beispiel Selbständigen oder Beamtinnen und Beamten) zusätzliche Wachstumsimpulse erschlossen werden können.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

