
Die Landesregierung hat den entsprechenden Gesetzentwurf zur Heraufsetzung der Altersgrenze auf 61 bzw. 62 Jahre dann im Frühjahr 2024 in den Landtag eingebracht. Derzeit wird er federführend im Innenausschuss beraten.

Grundsätzlich ist der Einsatz eines Avatars zur Überbrückung krankheitsbedingter Abwesenheiten in NRW möglich und wird bereits in mehreren Städten genutzt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein landesweit einheitlich geregeltes Verfahren, sondern um ein ergänzendes Angebot, das Schulen in eigener Verantwortung und in Absprache mit Schulträgern und Datenschutzbeauftragten umsetzen können.

Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen und Regelungen ist wichtig, um den vielfältigen Bedürfnissen aller betroffenen Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden und ihnen auch bei längerer Erkrankung eine möglichst stabile schulische Anbindung zu ermöglichen


Mir macht die Arbeit als Landtagsabgeordnete große Freude. Dies möchte ich auch gerne weiter machen. Daher werde ich nicht für die Position der Oberbürgermeisterin kandidieren.

Ich bin Abgeordneter der Landtags Nordrhein-Westfalen. Der Vorfall ereignete sich im Berliner Abgeordnetenhaus. Der weitere Umgang damit obliegt daher nicht der nordrhein-westfälischen Landespolitik.