Nach § 12 Sozialgesetzbuch II (SGB II) wird das Schonvermögen nach einer Karenzzeit von sechs Monaten zur Deckung des Lebensunterhalts verwendet. Dies entspricht dem Prinzip der Subsidiarität im deutschen Sozialrecht. Dieser sieht vor, dass eigene Mittel eingesetzt werden, bevor staatliche Leistungen beansprucht werden.
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Antwort 15.07.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort 08.07.2024 von Thorsten Frei CDU
ehrlicherweise wüsste ich nicht, inwiefern Deutschland seinen Zusagen nicht gerecht geworden sein könnte.
Antwort 18.07.2024 von Claudia Raffelhüschen FDP
Meiner Meinung nach müssen wir mehr über die konsequente Umsetzung des bestehenden Waffenrechts sprechen, als immer neue Debatten über neue Regelungen aufzumachen. Geltendes Recht muss zuallererst durchgesetzt werden.
Antwort ausstehend von Lena Arnoldt CDU
Antwort ausstehend von Daniel Freund BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 30.07.2024 von Rolf Mützenich SPD
Es ist in der Tat das Ziel unserer politischen Bemühungen, dass die Ukraine wieder Kontrolle über alle ihr völkerrechtlich zustehenden territorialen Gebiete erlangt.