Frage von Angelika G. • 31.07.2023

Antwort von Volker Wissing parteilos • 26.03.2024
Das Rechtsgutachten rät wegen des hohen Prozessrisikos allerdings davon ab, Schadensersatzansprüche einzuklagen.
Das Rechtsgutachten rät wegen des hohen Prozessrisikos allerdings davon ab, Schadensersatzansprüche einzuklagen.
die 14 staatlichen Hochschulen in Hessen verpflichten sich in einem „Kodex für gute Arbeit“, den sie mit den Personalvertretungen sowie dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst vereinbart haben, auf Grundsätze für eine bessere Beschäftigungsqualität.
Die Arbeit von studentischen Hilfskräften ist unverzichtbar für Lehre und Forschung an unseren Hochschulen.