Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Zur Klärung der Frage bezüglich des Handyverbots an Schulen möchte ich darauf hinweisen, dass die jeweiligen Schulen derzeit nach eigenem Ermessen im Rahmen ihrer pädagogischen Konzepte und der jeweiligen schulischen Situation entscheiden.
Die Forderung nach einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf ein Niveau zwischen 14 und 15 Euro steht in Zusammenhang mit den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie. Diese gibt Mitgliedstaaten vor, bei der Bewertung der Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne Referenzwerte zugrunde zu legen. Ein Niveau zwischen 14 und 15 Euro entspricht dabei dem Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns bezogen auf das Jahr 2026.
Eine Koalition oder auch nur eine Tolerierung durch die AfD schließe ich klar und kategorisch aus – ebenso wie meine Partei auf Bundes- und Landesebene.
Ich halte es für richtig, dass es auch während lange andauernder Erkrankungen einen Urlaubsanspruch gibt.
Es gibt zwar keine Studie zum baulichen Zustand der Schulen in NRW, aber uns ist bewusst, dass die Schulgebäude in NRW zu einem großen Teil nicht den Ansprüchen der pädagogischen Arbeit gerecht werden