Frage von Dennis H. • 27.03.2024

Antwort von Johann Saathoff SPD • 27.03.2024
Ich kann Ihren Unmut nachvollziehen, habe es jedoch nicht in der Hand, hier eine schnelle Lösung herbeizuführen
Ich kann Ihren Unmut nachvollziehen, habe es jedoch nicht in der Hand, hier eine schnelle Lösung herbeizuführen
Die AZV ist Gegenstand einer fortlaufenden Prüfung und wurde seit der großen Novelle 2006 schon mehrfach angepasst, zuletzt mit der Verstetigung der Langzeitkonten
Die jetzigen Regelungen bieten viele Vorteile. Nichtsdestotrotz wird das System regelmäßig evaluiert und verbessert. Genau das will neue neue Koalition angehen!
Diesbezüglich liegt uns noch kein Kabinettsbeschluss vor
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern und für Heimat.