Tobias Krull
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CDU
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Frage von Simon B. •

Wie steht es um die Ermöglichung des Dienstrad-/Jobrad-Leasings für Beamte und Tarifbeschäftigte in Sachsen-Anhalt?

Sehr geehrter Herr Krull,

auf der Website des MdF wurde bereits im letzten Jahr folgendes veröffentlicht:

„Fahrrad-Leasing in der Landesverwaltung

06.08.2024

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Weg freigemacht, Beamten und Tarifbeschäftigten der unmittelbaren Landesverwaltung das Angebot einer Besoldungs- bzw. Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing zu ermöglichen. Im nächsten Jahr sollen die organisatorischen und administrativen Voraussetzungen dafür geschaffen sein.

Hintergrund:

Mit dem Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes vom 27. Juni 2024 ist die Möglichkeit einer Besoldungsumwandlung für vom Dienstherrn geleaste Fahrräder geschaffen worden. Auch die Tarifvertragsparteien haben im Rahmen des letzten Tarifabschlusses vom 9. Dezember 2023 u. a. vereinbart, dass den Tarifbeschäftigten die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zum Zweck des Fahrrad-Leasings eröffnet werden kann.“

Wie ist der Stand der Dinge und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?

Tobias Krull
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für ihre Frage. Vor wenigen Tagen endete die Frist für die Abgabe von Angeboten für das Dienstrad/Jobrad-Leasing.

Nun erfolgt die Vergabeentscheidung und im Anschluss die ordentliche Vergabe. Sollte es zu keinem Einspruch gegen die Vergabeentscheidung kommen, und auch alles weitere planmäßig ablaufen, sollte in ca. drei bis sechs Monaten die Möglichkeit vorhanden sein das Angebot Dienstrad/Jobrad zu nutzen.

Der lange Zeitraum zwischen der Schaffung der gesetzlichen Regelungen und deren Umsetzung in der Realität ist in der Komplexität des Vergabeverfahrens begründet.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Krull

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