(...) tatsächlich fordern wir eine Ausweitung der Prozesskostenhilfe. Prozesse zu führen, kostet Geld - auf Kläger- und Beklagtenseite. (...)
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(...) Ihre Anregung ist durchaus überlegenswert, wenngleich es auf den ersten Blick das Bundesverfassungsgericht stark überfordern würde. Wir werden dennoch diskutieren, ob und wie sich diese Idee umsetzen lassen könnte. (...)
(...) Sie führt faktisch zu einer Beweislastumkehr zulasten des Betroffenen. Das heißt auch, sie verstößt gegen die Unschuldsvermutung. (...)
Sehr geehrter Herr W.,
(...) In Italien und den Niederlanden gibt es meines Wissens nach gute Erfahrungen damit. Von daher würde ich eine sorgfältige Prüfung befürworten, inwieweit eine solche Regelung auch in Deutschland eingeführt werden kann. Rechtsstaatliche Standards müssen dabei selbstverständlich gewahrt bleiben. (...)
(...) Die Normierung in § 76 a IV StGB i.V.m. § 437 StPO, durch die Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten rechtwidrigen Tat selbstständig eingezogen werden kann, bedeutet bereits faktisch eine Beweislastumkehr. Denn im Falle einer Anordnung zur Einziehung von Vermögen aufgrund eines Missverhältnisses zwischen dem Wert und den rechtmäßigen Einkünften, muss der Betroffene eine deliktische Herkunft bestreiten und entsprechende Beweise anbieten. (...)