(...) Die Reaktion auf Paris kann also nicht eine weitere Ausweitung der generellen Überwachung sein, welche Anschläge auch in Zukunft nicht generell verhindern wird können. Wir dürfen nicht Millionen von Menschen überwachen, weder beim Fliegen (Fluggastdaten-Abkommen), noch beim Surfen im Internet oder am Telefon: damit Überwachungsmaßnahmen nicht in einen Generalverdacht gegen jeden Bürger / jede Bürgerin münden. Es ist ein Irrglaube, mehr Sicherheit durch mehr anlasslose Überwachung schaffen zu wollen. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Eine solche schreckliche Tat rechtfertigt jedoch keine Schnellschüsse und hektischen Aktionismus. Wie der EUGH mit seinem Urteil vom 08.04.2014 zur EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und Email-Informationen festgestellt hat, ist die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten nicht mit EU-Recht vereinbar. Es muss nun zunächst auf europäischer Ebene geprüft werden, ob eine rechtlich saubere Lösung bei der Vorratsdatenspeicherung machbar ist und wenn ja, wie diese aussehen könnte. (...)
(...) Ich bin der Meinung, dass das oben skizzierte Spannungsverhältnis nicht durch die einfache Setzung von „wichtiger“ bzw. „weniger wichtig“ zu klären ist, und auch der Richtervorbehalt allein, der sich in einem Rechtsstaat von selbst versteht, reicht nicht aus, alle Bedenken gegen einen Eingriff in ein Grundrecht als unbegründet zurückzuweisen. Ziel kann es nur sein, Regelungen zu treffen, die das Spannungsverhältnis so austarieren, dass beiden berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger – dem Datenschutz und der Inneren Sicherheit – optimal gedient ist. (...)


(...) 2.) Die Möglichkeiten des realen Schutzes der Persönlichkeitsrechte im digitalen Zeitalter sind meiner Meinung nach sehr begrenzt. Die technischen Möglichkeiten lassen heutzutage fast alles zu, wie die sich mehrenden Offenbarungen von Edward Snowden deutlich zeigen, und dort, wo diese Möglichkeiten bestehen, werden sie, wie ich meine, auch angewandt. (...)
(...) die Probleme in ihrer Gemeinde sind mir hinlänglich bekannt und ich habe mich zum damaligen Zeitpunkt für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ausgesprochen. (...)