Antwort 10.11.2023 von Guido Görtz CDU
Grundsätzlich gilt: Hat man ein Problem, dann lässt sich dieses in der Regel nicht verbieten. Inhaltliche Auseinandersetzung ist gefragt-gesamtgesellschaftlich!
Grundsätzlich gilt: Hat man ein Problem, dann lässt sich dieses in der Regel nicht verbieten. Inhaltliche Auseinandersetzung ist gefragt-gesamtgesellschaftlich!
Geltendes Recht muss eingehalten werden
Eine pauschale Ermöglichung von Doppel- und Mehrfachstaatsangehörigkeiten wie von der Ampel-Koalition geplant, sendet meiner Meinung nach die völlig falschen Signale in die Welt.
Mit der Mütterrente II wurden die Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Rente für vor 1992 geborenen Kinder um ein halbes Jahr verlängert
Eine pauschale Zurückerstattung aller Bußgelder in anderen Länder gab es nicht.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für einen ambitionierten Klimaschutz ein, bei dem niemand finanziell überfordert wird.