§188 StGB gibt Politikern kein Sonderrecht: Er verschärft nur Strafen bei Diffamierung von Amts- und Mandatsträgern, um demokratische Arbeit zu schützen.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 09.03.2026 von Konrad Körner CSU
Antwort ausstehend von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU
Antwort ausstehend von Jens Spahn CDU
Antwort 02.06.2025 von Carsten Müller CDU
Die Diskussion über eine mögliche Absenkung der Strafmündigkeit von derzeit 14 auf 12 Jahre ist jedoch komplex und sollte sorgfältig geführt werden.
Antwort 28.05.2025 von Johannes Fechner SPD
vielen Dank für Ihre Frage. Die brutale Attacke an der Berliner Grundschule war entsetzlich und es macht fassungslos, zu sehen, dass Gewaltkriminalität bereits bei so jungen Schülern vorkommt
Antwort 12.06.2025 von Lukas Benner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dabei gilt bereits heute: Taten von Kindern unter 14 Jahren bleiben nicht ohne Konsequenzen. Polizei und Staatsanwaltschaft können das Jugendamt und das Familiengericht einschalten, die dann geeignete Maßnahmen gegenüber dem Kind und der Familie veranlassen – etwa die Entziehung des Sorgerechts oder eine Unterbringung in einem Heim oder einer psychiatrischen Einrichtung.