Frage von Kerstin S. • 30.09.2025

Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
Die Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rente (Mütterrente) ist ein politisches Versprechen, das mit hohen Kosten verbunden ist, jedoch nicht zielgerichtet wirkt. Wir schlagen mit der Weiterentwicklung der Grundrente zu einer Garantierente einen alternativen Weg zur Unterstützung von Frauen im Rentenalter vor.
Von der Mütterrente III profitieren, wie Sie in Ihrer Frage vom 4. Juli 2025 zutreffend schreiben, auch Bezieher einer Hinterbliebenenrente