Es gibt es kein Gesetz, die Landesregierung hat sich dieses Ziel aber gesetzt. Es braucht eher eine Ausweitung von Open Data-Angeboten und keine Bürokratie.
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In den kommenden Monaten wird es darum gehen, dieses Vorhaben grundrechtskonform und rechtssicher auszugestalten. Wichtig bleibt, dass Freiheitsrechte nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden und die Speicherung der Daten im Einklang mit den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben erfolgt.
Es ist und bleibt mein Ziel: Der Bundestag muss den Weg nach Karlsruhe frei machen! Ich werde weiterhin für die Einleitung eines Verbotsverfahrens kämpfen.
Ich nehme die Rechte und den Schutz der persönlichen Daten aller BürgerInnen sehr ernst
Eine finanzielle Ungleichbehandlung kann in Einzelfällen durch sachliche Gründe (hier: Ausweitung Arbeitsangebot) gerechtfertigt werden und somit zulässig sein.
Ich habe Verständnis für Ihre Frage und kann Ihre Sorgen nachempfinden. Viel zu lange dauert dieser Krieg Russlands gegen die Ukraine.