Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keinen entsprechenden Gesetzesvorschlag, zu dem ich Stellung nehmen kann.
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In den kommenden Monaten wird es darum gehen, dieses Vorhaben grundrechtskonform und rechtssicher auszugestalten. Wichtig bleibt, dass Freiheitsrechte nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden und die Speicherung der Daten im Einklang mit den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben erfolgt.

In den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Union haben sich die Parteien darauf geeinigt, eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen einzuführen. Diese Speicherung ist sowohl europa- als auch verfassungsrechtskonform.
Die von uns vorgeschlagene IP-Adressenspeicherung gilt in ihrem Anwendungsbereich für jedermann und macht keine Ausnahmen.
Ehrlich gesagt kann ich die Verwirrung gut nachvollziehen. Um es kurz zu machen: Wir Grünen sprechen uns seit vielen Jahren gegen die Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger auf. Denn diese stellt eine anlasslose Massenüberwachung darf und ist mit erheblichen europa- und verfassungsrechtlichen Risiken behaftet.