EU-Parlament - Fragen & Antworten

Portrait von Fabio De Masi
Antwort 19.01.2026 von Fabio De Masi BSW

Für Ihren Kanal bei Youtube können Sie meines Wissens nach einen sogenannten Impressumsdienst nutzen. Diese stellen „ladungsfähige Anschrift“-Services, so wie vom Gesetz vorgesehen, zur Verfügung – daher brauchen Sie Ihre private Adresse dann nicht mehr angeben.

Portrait von Engin Eroglu
Antwort ausstehend von Engin Eroglu FREIE WÄHLER
Portrait von Fabio De Masi
Antwort 16.01.2026 von Fabio De Masi BSW

Wenn unsere Soldatinnen und Soldaten also keine trockenen Unterhosen haben, liegt das nicht zwingend am Geld.

Portrait von Oliver Schenk
Antwort 29.01.2026 von Oliver Schenk CDU

Verpflichtende, einseitige Zahlungen von Dienste- oder Inhalteanbietern an Netzbetreiber sehe ich kritisch.