Für Ihre langfristige Perspektive in Deutschland besteht für Sie wie für andere eingewanderte Personen die Möglichkeit, die sogenannte Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung zu bekommen. Dies ist jeweils nach 5 Jahren möglich.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland bleiben möchten, ist es sinnvoll, sich frühzeitig bei der Ausländerbehörde am Wohnort beraten zu lassen und die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Die Plattform Germany4Ukraine bietet dafür ebenfalls einen guten ersten Überblick:
Eine Rechtsberatung ist an dieser Stelle nicht sinnvoll
Die aktuellen Vorgaben und gesetzlichen Grundlagen zu den Themen Einreise und Aufenthalt finden Sie auf der Website des BMI
Wie Sie richtigerweise sagen, erfüllt ein Fernstudium nicht die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel nach § 16b Aufenthaltsgesetz. Entweder Sie absolvieren dieses Fernstudium aus dem Ausland oder Sie leben während des Studiums mit einem anderen Aufenthaltstitel – der dann aber auf einem anderen Anknüpfungspunkt (Familiennachzug, Niederlassungserlaubnis, EU-Aufenthalt etc.) beruht.