Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Hakan Demir
Antwort 02.07.2026 von Hakan Demir SPD

Für Ihre langfristige Perspektive in Deutschland besteht für Sie wie für andere eingewanderte Personen die Möglichkeit, die sogenannte Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung zu bekommen. Dies ist jeweils nach 5 Jahren möglich.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 30.06.2026 von Thorsten Frei CDU

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland bleiben möchten, ist es sinnvoll, sich frühzeitig bei der Ausländerbehörde am Wohnort beraten zu lassen und die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Die Plattform Germany4Ukraine bietet dafür ebenfalls einen guten ersten Überblick:

Portrait von Stephan Brandner
Antwort 04.07.2026 von Stephan Brandner AfD

Eine Rechtsberatung ist an dieser Stelle nicht sinnvoll

Portrait von Manfred Weber
Antwort ausstehend von Manfred Weber CSU
Portrait von Alexander Dobrindt
Antwort 10.07.2026 von Alexander Dobrindt CSU

Die aktuellen Vorgaben und gesetzlichen Grundlagen zu den Themen Einreise und Aufenthalt finden Sie auf der Website des BMI

Hakan Demir
Antwort 26.06.2026 von Hakan Demir SPD

Wie Sie richtigerweise sagen, erfüllt ein Fernstudium nicht die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel nach § 16b Aufenthaltsgesetz. Entweder Sie absolvieren dieses Fernstudium aus dem Ausland oder Sie leben während des Studiums mit einem anderen Aufenthaltstitel – der dann aber auf einem anderen Anknüpfungspunkt (Familiennachzug, Niederlassungserlaubnis, EU-Aufenthalt etc.) beruht.