Wenn ich in Berlin erkannt werde, schaue ich meistens in freundliche Gesichter.
Das angesprochene Arbeitskompendium wird von den Ländern herausgegeben, um eine bundeseinheitliche Durchführung der Regelungen der Versorgungsmedizin-Verordnung sicherzustellen.
Ich setze mich in diesem Verfahren dafür ein, die vorgesehene Regelung noch einmal kritisch zu überprüfen und Anpassungen vorzunehmen. Dabei wird insbesondere zu prüfen sein, wie vorhandene Qualifikationen angemessen berücksichtigt und praktikable Übergangs- beziehungsweise Bestandsschutzregelungen ausgestaltet werden können.
Zur inhaltlichen Frage: Eine qualitätsorientierte Steuerung in der Kieferorthopädie ist aus unserer Sicht grundsätzlich vertretbar. Im KFO-Bereich bestehen strukturelle Überversorgungstendenzen, und gezielte fachliche Eingrenzungen unterscheiden sich methodisch von pauschalen Leistungskürzungen, die wir an anderer Stelle des GKV-BStabG kritisieren.
Was individuell gewählt wird, kann nicht automatisch solidarisch finanziert werden, wenn der Nutzen nicht wissenschaftlich belegt ist. Das ist eine Frage der Fairness gegenüber allen Beitragszahler*innen.
Der Entwurf für das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz befindet sich aktuell noch in der parlamentarischen Beratung. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD setzen sich im Zuge dessen auch mit der von Ihnen benannten Thematik auseinander.
