Nach Rechtsauffassung der SPD wird durch Streichung der Angemessenheitsprüfung keine gesetzliche Mindestvergütung f. psychotherapeutische Leistungen abgeschafft
Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.
Eine Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ist weder vorgeschlagen noch beabsichtigt. Vielmehr wurde im Koalitionsvertrag 2025 vereinbart, dass wir das IFG "mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren" wollen.
Sehr geehrter Herr H.,
Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben
Das schließt nie aus, dass wir nach Erfahrungen immer mal wieder nachjustieren müssen; das war auch bisher immer schon der Fall. Dafür gibt es gewählte Parlamente, dass man die Entwicklung sorgfältig beobachtet. Und notfalls korrigiert.
