Fachzahnarzt-Vorbehalt in der Kieferorthopädie streichen, sodass auch Zahnärzte mit Master of Science in den gesetzlichen Krankenkassen KFO abrechnen dürfen?
Sehr geehrter Herr Pantazis,
ich möchte Sie als Gesundheitsexperten der SPD zum Gesetzentwurf konsultieren.
Es gibt in der Forschung keinerlei Beweis dafür, dass das deutsche Fachzahnarztsystem den universitären Masterprogrammen (M.Sc.) überlegen sein soll. Insbesondere in Europa existieren verschiedene Modelle der Weiterbildung.
Die pauschale und zentrale Aussage des Gesetzentwurfs, dass die hiesige Fachzahnarztausbildung den akkreditierten Masterprogrammen wissenschaftlich überlegen oder sicherer sei ist faktisch nicht nachvollziehbar.
Wird der erwähnte Fachzahnarzt-Vorbehalt in der Kieferorthopädie noch in den Entwürfen gestrichen, sodass auch weiterhin qualifizierte Zahnärzte mit Master of Science in den gesetzlichen Krankenkassen auch weiterhin KFO abrechnen dürfen? Ist zumindest Bestandsschutz vorgesehen? Eine Abwicklung zum Stichtag wäre ein Sterben auf Raten für viele betroffene Praxen, ebenso wie für die zahlreichen Angestellten!
Danke & viele Grüße sendet
Björn G.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die ausführliche Darstellung Ihrer Bedenken hinsichtlich des vorgesehenen Fachzahnarztvorbehalts in der Kieferorthopädie.
Ich kann gut nachvollziehen, dass die geplante Regelung bei vielen betroffenen Zahnärztinnen und Zahnärzten, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Patientinnen und Patienten erhebliche Verunsicherung auslöst. Gerade für Praxen, die seit Jahren kieferorthopädische Leistungen erbringen, Personal beschäftigen und auf dieser Grundlage investiert haben, stellt sich die Frage nach der zukünftigen Versorgungsperspektive in besonderem Maße.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die kieferorthopädische Behandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig grundsätzlich Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzten für Kieferorthopädie vorbehalten werden. Für bereits begonnene Behandlungen ist ein Bestandsschutz vorgesehen, sodass laufende Therapien nach bisherigem Recht fortgeführt werden können.
Unabhängig davon sehe ich die vorgesehene Regelung kritisch. Die Frage, ob ausschließlich die Fachzahnarztausbildung den Zugang zur vertragszahnärztlichen kieferorthopädischen Versorgung eröffnen sollte, bedarf aus meiner Sicht einer besonders sorgfältigen fachlichen Begründung. Dabei müssen wissenschaftliche Erkenntnisse, die tatsächliche Versorgungsrealität sowie die unterschiedlichen Qualifikationswege angemessen berücksichtigt werden.
Hinzu kommt, dass die Auswirkungen auf bestehende Praxisstrukturen, Beschäftigte und die wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten sorgfältig bewertet werden müssen. Gerade dort, wo qualifizierte Zahnärztinnen und Zahnärzte mit entsprechenden Zusatzqualifikationen seit Jahren erfolgreich kieferorthopädisch tätig sind, dürfen Veränderungen nicht zu unnötigen Versorgungsengpässen oder wirtschaftlichen Härten führen.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in den parlamentarischen Beratungen. Ich setze mich in diesem Verfahren dafür ein, die vorgesehene Regelung noch einmal kritisch zu überprüfen und Anpassungen vorzunehmen. Dabei wird insbesondere zu prüfen sein, wie vorhandene Qualifikationen angemessen berücksichtigt und praktikable Übergangs- beziehungsweise Bestandsschutzregelungen ausgestaltet werden können.
Für mich steht dabei im Mittelpunkt, eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen, ohne bewährte Versorgungsstrukturen unnötig zu gefährden.
Vielen Dank, dass Sie Ihre Argumente und Erfahrungen in die politische Debatte einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB
Gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

