Antwort 30.12.2025 von Thorsten Frei CDU
Aus meiner Sicht schließt das Eine das Andere doch gar nicht aus
Aus meiner Sicht schließt das Eine das Andere doch gar nicht aus
Künftig soll die Verschreibung von Medizinalcannabis grundsätzlich nach persönlicher ärztlicher Konsultation erfolgen – in der Praxis oder beim Hausbesuch. Nur so kann die notwendige Anamnese, Aufklärung und Begleitung gewährleistet werden. Bei Folgeverschreibungen bleibt Telemedizin möglich, sofern zuvor ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat.
