Antwort ausstehend von Daniel Bettermann SPD
100.000 € für mehr Demokratie
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Künftig soll die Verschreibung von Medizinalcannabis grundsätzlich nach persönlicher ärztlicher Konsultation erfolgen – in der Praxis oder beim Hausbesuch. Nur so kann die notwendige Anamnese, Aufklärung und Begleitung gewährleistet werden. Bei Folgeverschreibungen bleibt Telemedizin möglich, sofern zuvor ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat.

Meiner Ansicht nach müsste das RKI grundsätzlich neu organisiert werden