Wenn es begründete Zweifel an einem Wahlergebnis gibt, dann sollten diese ausgeräumt werden.
Es gibt sehr klare Regelungen dazu, wann eine Neuauszählung in der Bundestagswahl stattzufinden hat

Die Wahlprüfung erfolgt nach GG Art. 41 durch den Bundestag. Ich stimme der Beschlussempfehlung zu; es gibt keine Grundlage für eine Neuauszählung.
Den wiederholt von der Partei BSW erhobenen Vorwurf, der Wahlprüfungsausschuss arbeite zu langsam oder würde Verfahren verschleppen, weisen wir entschieden zurück.
Ich vertraue darauf, dass die zuständigen Wahlprüfungsorgane und Gerichte im Falle tatsächlicher Auffälligkeiten sorgfältig prüfen und rechtmäßig entscheiden. Der Bundestag sollte sich nicht an die Stelle dieser unabhängigen Institutionen setzen.

Eine örtliche Wahl, wie die Bürgermeisterwahl in Mülheim, betrifft nur einen Wahlkreis, sodass eine Nachzählung dort wesentlich schneller abgeschlossen werden kann. Die Bundestagswahl hingegen ist ein bundesweites, komplexes Verfahren mit Millionen Stimmen und umfangreichen rechtlichen Prüfungen.
