Wie bewerten Sie die geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes (mögliche 12–13‑Stunden‑Schichten) hinsichtlich Gesundheitsschutz und Arbeitnehmerrechten?
Sehr geehrte Frau B.,
bei der Umsetzung der arbeitszeitrechtlichen Vorhaben sind stets die hohen Arbeitsschutzstandards zu wahren. Zudem darf kein Beschäftigter gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden. Es geht bei alledem nicht darum, dass Beschäftigte in Deutschland mehr arbeiten, sondern darum, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine andere Verteilung ihrer Arbeitszeit innerhalb der Woche mehr Flexibilität hinzugewinnen – insbesondere im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese Ziele ergeben sich auch aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode (vgl. Z. 557-568).
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

