Die demographische Entwicklung in Deutschland macht es notwendig, die Gesetzliche Krankenversicherung zu reformieren. Sorgen und Befürchtungen von Patienten und Ärzten hinsichtlich des Erhalts der Versorgungssicherheit nehmen wir dabei sehr ernst.
Die Fürsorgepflicht des Staates ist unbestritten. Beamte und Soldaten haben Anspruch auf eine verfassungsgemäße Besoldung und Versorgung. Genau deshalb arbeitet die Bundesregierung daran, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es sich um ein komplexes Verfahren handelt, bei dem rechtliche, finanzielle und praktische Fragen rechtssicher geklärt werden müssen.
Ich kann Ihnen versichern, dass das Bundesministerium des Innern daran arbeitet, das Gesetz schnellstmöglich zu verabschieden. Ich bitte um Verständnis, dass ich zum laufenden Verfahren keine inhaltliche Stellungnahme abgeben kann.
Die falsche Behauptung von russischer Seite, die Ukraine sei ein von Neonazis und Faschisten durchsetzter Staat ist genau solch ein Narrativ, auf das wir nicht hereinfallen dürfen.
Die Frage ist nun, ob eine 24-Stunden-Wartezeit, Ausweispflicht und Registrierungsgebühren als „unverhältnismäßig" gelten.
Genau darin liegt aus meiner Sicht der entscheidende Unterschied: Dass etwas durch einfaches Gesetz geregelt werden kann, bedeutet noch nicht, dass jede denkbare Regelung auch verfassungsgemäß wäre.
