Eine Ausweitung des Übergangsbereichs auf Einkommen von 2.500 oder 3.000 Euro monatlich würde zwar zusätzliche Entlastungen für viele Beschäftigte bedeuten, hätte aber zugleich Auswirkungen auf die Finanzierung der Sozialversicherungen. Anders als Sie halte ich eine Finanzierung über die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer oder eine deutliche Verschärfung der Erbschaftsteuer nicht für den richtigen Weg.
Mit dem GKV-BStabG werden alle Leistungsbereiche in die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik einbezogen. Dies gilt auch für die psychotherapeutische Versorgung. Die Vergütung wird zukünftig wieder in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt.
Zur Bewertung von Gruppentherapie bei geplanter Budgetierung gibt es bislang keine gesicherte konkrete Ausgestaltung.
Zum Vertrauensschutz: Bundesarbeitsministerin Bas hat ausdrücklich klargestellt, dass, wer seinen Renteneintritt bereits konkret geplant hat, Vertrauensschutz genießen soll.
Über die konkrete Ausgestaltung einzelner Regelungen wird nun im parlamentarischen Verfahren beraten. Dabei werden die Stellungnahmen von Verbänden, Fachleuten und Betroffenen einbezogen.
Zuzahlungen steigen, aber die Belastungsgrenze für chronisch Kranke bleibt erhalten und muss praktisch erreichbar sein.
