Das Europaparlament hat die freiwilligen Chatkontrolle, die seit 2021 galt und im April 2026 auslief, bis April 2028 verlängert. Ziel ist es diese Übergangsregelung bis zur Erarbeitung eines finalen Gesetzes nutzen zu können, um vor allem den Kinderschutz aufrechtzuerhalten.
Was die Trilogverhandlungen zu einer verpflichtenden Chatkontrolle anbelangt: Für uns bleibt der Koalitionsvertrag maßgeblich.
Die BfDI hat nun die Möglichkeit, im Nachgang ihrer Kontrolle geeignete Maßnahmen anzuordnen, wenn dies zur Beseitigung eines erheblichen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorschriften erforderlich ist.
Das IFG ist eines der wichtigsten Gesetze, um die Exekutive zu kontrollieren. Mit mir wird es keine Einschränkung einer solchen Kontrolle geben.
Das Grundgesetz regelt, dass der Staat für den Bürger transparent sein muss, nicht der Bürger gläsern für
den Staat.
