In meinem Instagram-Post habe ich drei verschiedene Fälle genannt. Der Fall des Zwillingsbruders ist ein anderer als der des 18-Jährigen. Der Familiennachzug von Geschwistern ist gemäß § 36 Abs. 2 AufenthG geregelt.
Im internationalen Vergleich schneidet Deutschland hier schlecht ab: Frankreich etwa bindet, je nach Sektor, 50-80 % der Vergaben an französische Unternehmen, während China vermutlich nahezu 100 % seiner Entwicklungsprojekte über staatliche Unternehmen abwickelt.
Die Doppelverbeitragung konterkariert das Ziel, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken.
Ich kann klar sagen, dass ich die Doppelverbeitragung für ungerecht halte.
Ich werde mich einsetzen, spätestens im kommenden GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eine echte Halbierung der Beiträge vorzunehmen.

