Wie ist Ihre Haltung zum doppelten Krankenkassen-Beitragssatz zur bAV (Arbeitnehmer- und Arbeitgebersatz muss derzeit komplett vom Betriebsrentner alleine gezahlt werden)?

Guten Tag Eric C.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die aktuelle Regelung, wonach Betriebsrentner sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen müssen, halten wir für sozial unausgewogen. Die sogenannte Doppelverbeitragung belastet insbesondere Menschen mit kleinen Betriebsrenten und konterkariert das Ziel, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken.
Wir Grüne haben die Einführung des Freibetrags seinerzeit ausdrücklich unterstützt, weil wir die Belastung von Betriebsrentnerinnen und -rentnern mit kleinen Einkommen reduzieren wollten. Der Freibetrag, der aktuell bei 187,25 Euro im Monat liegt, sorgt für eine spürbare Entlastung und war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Wir werden uns auch weiterhin für eine gerechte und nachhaltige Ausgestaltung der Altersvorsorge einsetzen. Dazu gehört aus meiner Sicht auch, dass Betriebsrentner nicht überproportional belastet werden und die Doppelverbeitragung beendet wird.