Wie ist Ihre Haltung zum doppelten Krankenkassen-Beitragssatz zur bAV (Arbeitnehmer- und Arbeitgebersatz muss derzeit komplett vom Betriebsrentner alleine gezahlt werden)?

Vielen Dank für Ihre Frage zum sogenannten „doppelten“ Krankenkassen-Beitragssatz auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
1. Ausgangslage
Seit einer Reform im Jahr 2004 tragen Betriebsrentnerinnen und -rentner allein sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur Pflegeversicherung auf ihre bAV-Leistungen. Diese Regelung hat das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge spürbar belastet. ([de.wikipedia.org][1])
2. Was die Union bereits erreicht hat
Als CDU/CSU-Fraktion konnten wir noch in der Großen Koalition 2019 den *GKV-Betriebsrenten-Freibetrag* durchsetzen. Zum 1. Januar 2020 wurden die ersten 159,25 € einer Betriebsrente komplett beitragsfrei gestellt; seither wird der Freibetrag jährlich dynamisiert und liegt 2025 bei 187,25 € im Monat. Damit zahlen rund 60 Prozent der Betriebsrentner höchstens den halben Beitragssatz, viele kleine Betriebsrenten bleiben sogar vollständig beitragsfrei. ([bundestag.de][2], [tk.de][3], [cducsu.de][4])
3. Wo noch Handlungsbedarf besteht
Trotz Freibetrag müssen Bezieher mittlerer und höherer Betriebsrenten weiterhin den doppelten Satz zahlen. Aus Sicht der CDU ist das weder generationengerecht noch ein Anreiz, eigenverantwortlich vorzusorgen. Deshalb setzen wir uns ein für
- Schrittweise Rückkehr zur paritätischen Finanzierung: Wie bei der gesetzlichen Rente soll künftig wieder ein „Arbeitgeberanteil“ getragen werden – finanziert aus dem Gesundheitsfonds bzw. aus Bundesmitteln.
- Dynamische Anhebung des Freibetrags: Orientierung am Lohnindex, um Kaufkraftverluste auszugleichen.
Einbeziehung der Pflegeversicherung: Auch dort soll der Freibetrag gelten, damit nicht erneut eine Lücke entsteht. - Rechtssicherheit für Direktversicherte: Nachzahlungsklagen infolge der Altregelung müssen wir vermeiden; bestehende Verträge brauchen Bestandsschutz.
Diese Punkte haben wir in der Union zuletzt in Haushalts- und Sozialausschüssen angemahnt und werden sie in die kommenden Bundestagsdebatten einbringen. Parallel drängen wir auf schnelle Beratung mehrerer Initiativen im Bundestag, die eine vollständige oder zumindest hälftige Entlastung ab 2026 vorsehen.
4. Finanzierbarkeit
Eine paritätische Lösung würde die GKV um knapp drei Milliarden Euro pro Jahr entlasten. Das ist darstellbar, wenn der Bund – wie bereits bei versicherungsfremden Leistungen – einen höheren Steuerzuschuss leistet und wir gleichzeitig Effizienzreserven im System (digitale Verwaltung, Arzneimittelrabatte) heben.
5. Mein persönliches Engagement
Als Abgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern und setze ich mich dafür ein, dass ältere Beschäftigte nicht für ihre Vorsorge „bestraft“ werden. Ich werde mich einsetzen, spätestens im kommenden GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eine echte Halbierung der Beiträge vorzunehmen.
Ich hoffe, Ihnen meine Haltung klar erläutert zu haben. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung und halte Sie über nächste parlamentarische Schritte auf dem Laufenden.