Wann gab es den Nachzug von Zwillingsbrüdern?
Sehr geehrter Herr Lucks,
in einem Instagrampost https://www.instagram.com/p/DKNWP4xNTZu/ meinen Sie, es würde der Nachzug des Zwillingsbruders nicht mehr möglich sein. Auf welcher Rechtsgrundlage war bei 18jährigen und darüber denn bislang ein Familiennachzug möglich?
Desweiteren würde mich interessieren, auf welcher Grundlage in der Vergangenheit unter den Grünen die Medikamente für Personen im Ausland gezahlt wurden?

Sehr geehrte Frau B.,
in meinem Instagram-Post habe ich drei verschiedene Fälle genannt. Der Fall des Zwillingsbruders ist ein anderer als der des 18-Jährigen. Der Familiennachzug von Geschwistern ist gemäß § 36 Abs. 2 AufenthG geregelt.
Der dritte Fall behandelt eine schwerkranke Mutter, die dringend Medikamente benötigt und nicht von ihrem minderjährigen geflüchteten Sohn von einem Nachbarstaat nach Deutschland geholt werden darf. Die Zahlung von Medikamenten für Personen im Ausland durch die Regierung ist dabei kein Thema und hierzu liegen mir auch keinerlei Informationen vor.
Mit freundlichen Grüßen
Max Lucks