Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Franziska KerstenFranziska KerstenSPD67 - Börde - Jerichower Land Dafür gestimmt
Portrait von Katja KeulKatja KeulBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN40 - Nienburg II - Schaumburg Dafür gestimmt
Stefan Keuter, MdBStefan KeuterAfD120 - Essen III Nicht beteiligt
Portrait von Misbah KhanMisbah KhanBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN208 - Neustadt - Speyer Dafür gestimmt
Portrait von Roderich KiesewetterRoderich KiesewetterCDU/CSU270 - Aalen - Heidenheim Dagegen gestimmt
Michael Kießling MdB_Quelle Oliver GrünerMichael KießlingCDU/CSU224 - Starnberg - Landsberg am Lech Dagegen gestimmt
Portrait von Sven-Christian KindlerSven-Christian KindlerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN42 - Stadt Hannover II Dafür gestimmt
Portrait von Georg KippelsGeorg KippelsCDU/CSU91 - Rhein-Erft-Kreis I Dagegen gestimmt
Cansel KiziltepeCansel KiziltepeSPD83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dafür gestimmt
Portrait von Helmut KleebankHelmut KleebankSPD78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Portrait von Volkmar KleinVolkmar KleinCDU/CSU148 - Siegen-Wittgenstein Dagegen gestimmt
Portrait von Karsten KleinKarsten KleinFDP247 - Aschaffenburg Dafür gestimmt
Ottilie KleinOttilie KleinCDU/CSU75 - Berlin-Mitte Dagegen gestimmt
Maria Klein-SchmeinkMaria Klein-SchmeinkBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN129 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Norbert KleinwächterNorbert KleinwächterAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Kristian KlinckKristian KlinckSPD6 - Plön - Neumünster Dafür gestimmt
Portrait von Lars KlingbeilLars KlingbeilSPD35 - Rotenburg I - Heidekreis Dafür gestimmt
Portrait von Julia KlöcknerJulia KlöcknerCDU/CSU201 - Kreuznach Dagegen gestimmt
Portrait von Annika KloseAnnika KloseSPD75 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Daniela KluckertDaniela KluckertFDP76 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Tim Klüssendorf Pressefoto - Fotograf Fionn GrosseTim KlüssendorfSPD11 - Lübeck Dafür gestimmt
Portrait von Axel KnoerigAxel KnoerigCDU/CSU33 - Diepholz - Nienburg I Dagegen gestimmt
Portrait von Pascal KoberPascal KoberFDP289 - Reutlingen Dafür gestimmt
Portrait von Jens KoeppenJens KoeppenCDU/CSU57 - Uckermark - Barnim I Nicht beteiligt
Portrait von Bärbel KoflerBärbel KoflerSPD225 - Traunstein Dafür gestimmt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.