Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Sandra Bubendorfer-Licht | FDP | 212 - Altötting | Dafür gestimmt | |
Frank Bsirske | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 51 - Helmstedt - Wolfsburg | Dagegen gestimmt | |
Agnieszka Brugger | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 294 - Ravensburg | Dafür gestimmt | |
Marlon Bröhr | CDU/CSU | 200 - Mosel/Rhein-Hunsrück | Dagegen gestimmt | |
Carsten Brodesser | CDU/CSU | 99 - Oberbergischer Kreis | Dagegen gestimmt | |
Ralph Brinkhaus | CDU/CSU | 131 - Gütersloh I | Dagegen gestimmt | |
Leni Breymaier | SPD | 270 - Aalen - Heidenheim | Dafür gestimmt | |
Michael Breilmann | CDU/CSU | 121 - Recklinghausen I | Dagegen gestimmt | |
Heike Brehmer | CDU/CSU | 68 - Harz | Dagegen gestimmt | |
Sebastian Brehm | CDU/CSU | 244 - Nürnberg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Silvia Breher | CDU/CSU | 32 - Cloppenburg - Vechta | Dagegen gestimmt | |
Jürgen Braun | AfD | 264 - Waiblingen | Dagegen gestimmt | |
Helge Braun | CDU/CSU | 173 - Gießen | Dagegen gestimmt | |
Franziska Brantner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 274 - Heidelberg | Dafür gestimmt | |
Stephan Brandner | AfD | 194 - Gera – Greiz – Altenburger Land | Dagegen gestimmt | |
Reinhard Brandl | CDU/CSU | 216 - Ingolstadt | Dagegen gestimmt | |
Dirk Brandes | AfD | 47 - Hannover-Land II | Dagegen gestimmt | |
Jens Brandenburg | FDP | 277 - Rhein-Neckar | Dafür gestimmt | |
Mario Brandenburg | FDP | Dafür gestimmt | ||
Michael Brand | CDU/CSU | 174 - Fulda | Nicht beteiligt | |
Simone Borchardt | CDU/CSU | 13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I | Dagegen gestimmt | |
Gereon Bollmann | AfD | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dagegen gestimmt | |
Friedhelm Boginski | FDP | 57 - Uckermark - Barnim I | Dafür gestimmt | |
Peter Boehringer | AfD | 232 - Amberg | Dagegen gestimmt | |
Ingo Bodtke | FDP | 74 - Mansfeld | Dafür gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.