Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Ende der epidemischen Lage)

Der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor. Der Gesetzentwurf sichert eine rechtliche Grundlage für die coronabedingten Schutzmaßnahmen, auch mit dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Der Gesetzentwurf wurde mit 398 Stimmen aus den Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sowie von einem fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Die Fraktionen der CDU/CSU, AfD und ein Fraktionsloser haben mit 254 Stimmen gegen den Gesetzentwurf gestimmt. Die Linksfraktion enthielt sich mit 36 Stimmen.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
398
Dagegen gestimmt
254
Enthalten
36
Nicht beteiligt
48
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Renate KünastRenate KünastBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Markus KurthMarkus KurthBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Sarah LahrkampSarah LahrkampSPD124 - Steinfurt I - Borken I Dafür gestimmt
Auf dem Bild ist Ricarda Lang vor dem Reichstagsgebäude zu sehen. Ricarda LangBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich LangeUlrich LangeCDU/CSU254 - Donau-Ries Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas LaremAndreas LaremSPD186 - Darmstadt Dafür gestimmt
Portrait von Armin LaschetArmin LaschetCDU/CSU Dagegen gestimmt
Ina LatendorfIna LatendorfDIE LINKE.12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I Enthalten
Profilbild Silke LaunertCDU/CSU237 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Karl Lauterbach, MdBKarl LauterbachSPD101 - Leverkusen - Köln IV Dafür gestimmt
Caren LayCaren LayDIE LINKE.156 - Bautzen I Enthalten
Portrait von Ulrich LechteUlrich LechteFDP233 - Regensburg Dafür gestimmt
Portrait von Jens LehmannJens LehmannCDU/CSU152 - Leipzig I Dagegen gestimmt
Silvia Lehmann, 2021, Copyright Karoline WolfSylvia LehmannSPD62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I Nicht beteiligt
Portrait von Sven LehmannSven LehmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN94 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Paul LehriederPaul LehriederCDU/CSU251 - Würzburg Dagegen gestimmt
Portrait von Katja LeikertKatja LeikertCDU/CSU180 - Hanau Dagegen gestimmt
Portrait von Kevin LeiserKevin LeiserSPD268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt
Portrait von Steffi LemkeSteffi LemkeBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN70 - Dessau - Wittenberg Dafür gestimmt
LendersJürgen LendersFDP174 - Fulda Dafür gestimmt
Portrait von Ralph LenkertRalph LenkertDIE LINKE.191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I Enthalten
Portrait von Andreas LenzAndreas LenzCDU/CSU213 - Erding - Ebersberg Dagegen gestimmt
Christian Leye, MdB DIE LINKEChristian LeyeDIE LINKE.116 - Duisburg II Enthalten
Portrait von Luiza Licina-BodeLuiza Licina-BodeSPD148 - Siegen-Wittgenstein Dafür gestimmt
Portrait von Thorsten LiebThorsten LiebFDP183 - Frankfurt am Main II Dafür gestimmt

Der eingebrachte Gesetzentwurf von den Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht eine weitreichende Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vor. So sollen die Maßnahmen zur Corona-Eindämmung nicht mehr an eine Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gekoppelt sein.

Hintergrund ist das Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25.11.2021. Der Gesetzentwurf soll auch nach Ende der Notlage weiterhin sicherstellen, dass es einen rechtlichen Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen gibt. Die Trennung dieser Schutzmaßnahmen von der epidemischen Lage nationaler Tragweite soll die Sicherheit schaffen, schnell und präzise auf das Infektionsgeschehen regieren zu können, ohne dabei alle drei Monate die epidemische Lage von nationaler Tragweite verlängern zu müssen.

Die Änderung hat den Hintergrund, dass das Infektionsgeschehen auf längere Sicht nicht einschätzbar sei, weil die Lage sich unvorhersehbar verändern könne und man eine einheitliche Regelung brauche. Es könne nicht sein, so die Antragsstellenden, dass die Schutzmaßnahmen von heute von der Beurteilung von vor 3 Monaten abhingen.

Viele der Maßnahmen aus dem zuvor geltenden Infektionsschutzgesetz wurden übernommen und vorerst bis zum 19.03.2022 verlängert. Hierzu zählen unter anderem die Maskenpflicht, die Anordnung eines Abstandsgebotes oder die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen. Ebenfalls enthalten sind verpflichtende Hygienekonzepte für Einrichtungen und Unternehmen sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten. Auch die Pflege-Sonderregelung soll bis März 2022 verlängert werden. Anspruch auf das erweiterte Kinderkrankengeld soll ebenfalls bestehen bleiben. Des Weiteren soll eine 3G-Regelung im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und eine Homeofficepflicht dort, wo es möglich ist, eingeführt werden. Das Strafmaß bei Fälschungen von Impfausweisen soll außerdem erhöht werden.

Die CDU/CSU Fraktion kritisiert den Entwurf der Ampel-Parteien: "Sie werden der Dramatik der Lage nicht gerecht", so deren Abgeordneter Stephan Stracke. Mit dem Gesetz würden die Länder in ihren Möglichkeiten zum Infektionsschutz eingeschränkt. Mit dem Auslaufen der epidemischen Lage würden zudem falsche Signale gesendet, so Stracke.

Marco Buschmann (FDP) hingegen entgegnete, dass mit dem Auslaufen der epidemischen Lage nicht der Eindruck entstünde, dass die Pandemie vorbei sei. Die Lage bleibe weiterhin ernst.

Die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt warf der alten Regierung vor, sich nicht ausreichend auf die absehbare Dynamik der Pandemie im Herbst und Winter vorbereitet zu haben. Genauso wie ihre potenziellen Koalitionspartner:innen aus SPD und FDP verteidigt sie die Gesetzesänderung: Das angepasste Gesetz schaffe Rechtsicherheit.

Der Gesetzentwurf wurde mit 398 Stimmen aus den Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion sowie von einem fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Die Fraktionen der CDU/CSU, AfD und ein Fraktionloser haben mit 254 Stimmen gegen den Gesetzentwurf gestimmt. Die Linksfraktion enthielt sich mit 36 Stimmen. 55 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt.