Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Michael Grosse-Brömer | CDU/CSU | 36 - Harburg | Dagegen gestimmt | |
Astrid Grotelüschen | CDU/CSU | 28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Dagegen gestimmt | |
Uli Grötsch | SPD | 235 - Weiden | Dagegen gestimmt | |
Markus Grübel | CDU/CSU | 261 - Esslingen | Dagegen gestimmt | |
Manfred Grund | CDU/CSU | 189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis | Dagegen gestimmt | |
Erhard Grundl | DIE GRÜNEN | 231 - Straubing | Dafür gestimmt | |
Oliver Grundmann | CDU/CSU | 30 - Stade I - Rotenburg II | Nicht beteiligt | |
Monika Grütters | CDU/CSU | 85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf | Dagegen gestimmt | |
Fritz Güntzler | CDU/CSU | 53 - Göttingen | Dagegen gestimmt | |
Olav Gutting | CDU/CSU | 278 - Bruchsal - Schwetzingen | Dagegen gestimmt | |
Gregor Gysi | DIE LINKE | 84 - Berlin-Treptow-Köpenick | Nicht beteiligt | |
Christian Haase | CDU/CSU | 136 - Höxter - Lippe II | Dagegen gestimmt | |
Thomas Hacker | FDP | 237 - Bayreuth | Dagegen gestimmt | |
Bettina Hagedorn | SPD | 9 - Ostholstein - Stormarn-Nord | Dagegen gestimmt | |
Rita Hagl-Kehl | SPD | 227 - Deggendorf | Dagegen gestimmt | |
André Hahn | DIE LINKE | 158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Dafür gestimmt | |
Florian Hahn | CDU/CSU | 221 - München-Land | Dagegen gestimmt | |
Anja Hajduk | DIE GRÜNEN | 21 - Hamburg-Nord | Dafür gestimmt | |
Metin Hakverdi | SPD | 23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg | Dagegen gestimmt | |
Armin Paul Hampel | AfD | 46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden | Dagegen gestimmt | |
Heike Hänsel | DIE LINKE | 290 - Tübingen | Dafür gestimmt | |
Stephan Harbarth | CDU/CSU | 277 - Rhein-Neckar | Dagegen gestimmt | |
Mariana Harder-Kühnel | AfD | 175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten | Dagegen gestimmt | |
Jürgen Hardt | CDU/CSU | 103 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II | Dagegen gestimmt | |
Sebastian Hartmann | SPD | 97 - Rhein-Sieg-Kreis I | Dagegen gestimmt |
Der Gesetzentwurf mit dem Titel "Mietrechtsanpassungsgesetz" strebe laut Bundesregierung einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern an. Anlass ist die anhaltend hohe Nachfrage nach Mietwohnungen in Ballungszentren, die laufend zu Mieterhöhungen führen. Schon im April 2015 wurde das sogenannte Mietrechtsnovellierungsgesetz mit Regelugen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn verabschiedet. Im aktuellen Entwurf werden zwei Überthemen angesprochen: Die Zulässigkeit der Miethöhe bei Beginn der Miete und die Kosten der Modernisierung einer Mietwohnung.
Die Bundesregierung möchte durch den Gesetzentwurf eine Auskunftsverpflichtung des Vermieters bei Begründung des Mietverhältnisses gegenüber dem Mieter (bei Mietbeginn) einführen. Bei möglicher zu hoher Miete soll der Mieter den Vermieter in Zukunft nur noch auf einfach Weise rügen müssen. Der Mieter müsse also keine weiteren Ausführungen der Beanstandung vortragen.
Dazu wird bemängelt, dass der Umlagesatz, "mit dem der Vermieter die Kosten einer Modernisierung an die Mieter weitergeben kann", seit dem Jahr 1978 unverändert wäre. Aus diesem Grund soll für eine Dauer von fünf Jahren in dementsprechend gefährdeten Gebieten dieser Satz von 11 auf 8 Prozent herabgesenkt werden. Die Wirksamkeit dieser Regelung solle bis zum Ablauf dieser Frist untersucht werden.
Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke sieht unter anderem gewisse sprachliche Änderungen zur besseren Definition des Gesetzentwurfes vor. Es wird außerdem gefordert, die Mietpreisbremse aus dem Jahr 2015, die in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Berlin, Hamburg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein im Jahr 2020 auslaufen würde, zu entfristen.
Auch die Fraktion der Grünen legte einen Änderungsantrag mit vergleichbarem Inhalt vor. Beide Anträge wurden nach namentlicher Abstimmung abgelehnt, der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde angenommen.
Johannes Fechner (SPD) merkt in der Debatte an, dass das neue Gesetz zur Mietrechtsanpassung effektiv gegen höhere Mieten durch Modernisierungen vorgehen würde. Er betont außerdem die bundesweite Geltung dieses Gesetzes.
Caren Lay (Die Linke) kritisiert, dass diese Gesetzesanpassung an den Grundfehlern der Mietpreisbremse nichts ändern würde. Sie merkt an, dass die Mietpreisbremse nur für Neuvermietungen gelte und für Bestandsmieter mit normalen alten Mietverträgen gar nichts täte. Die Linke fordere mit ihrem Änderungsantrag eine Mietpreisbremse ohne Ausnahmen, es solle keine Mieterhöhung über dem Inflationsausgleich mehr geben.
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