Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Norbert Brackmann | CDU/CSU | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dagegen gestimmt | |
Andreas Jung | CDU/CSU | 287 - Konstanz | Dagegen gestimmt | |
Carsten Brodesser | CDU/CSU | 99 - Oberbergischer Kreis | Dagegen gestimmt | |
Roderich Kiesewetter | CDU/CSU | 270 - Aalen - Heidenheim | Dagegen gestimmt | |
Bernd-Bernhard Fabritius | CDU/CSU | Dagegen gestimmt | ||
Kordula Kovac | CDU/CSU | Dagegen gestimmt | ||
Maika Friemann-Jennert | CDU/CSU | Dagegen gestimmt | ||
Andreas Lämmel | CDU/CSU | 159 - Dresden I | Dagegen gestimmt | |
Uwe Kekeritz | DIE GRÜNEN | 243 - Fürth | Dagegen gestimmt | |
Markus Kurth | DIE GRÜNEN | 142 - Dortmund I | Dagegen gestimmt | |
Ingrid Nestle | DIE GRÜNEN | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Dagegen gestimmt | |
Claudia Roth | DIE GRÜNEN | 252 - Augsburg-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Kordula Schulz-Asche | DIE GRÜNEN | 181 - Main-Taunus | Dagegen gestimmt | |
Lisa Badum | DIE GRÜNEN | 236 - Bamberg | Nicht beteiligt | |
Wolfgang Wetzel | DIE GRÜNEN | 165 - Zwickau | Dagegen gestimmt | |
Ekin Deligöz | DIE GRÜNEN | 255 - Neu-Ulm | Dagegen gestimmt | |
Erhard Grundl | DIE GRÜNEN | 231 - Straubing | Dagegen gestimmt | |
Katja Keul | DIE GRÜNEN | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dagegen gestimmt | |
Monika Lazar | DIE GRÜNEN | 153 - Leipzig II | Dagegen gestimmt | |
Konstantin von Notz | DIE GRÜNEN | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dagegen gestimmt | |
Manuela Rottmann | DIE GRÜNEN | 248 - Bad Kissingen | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Strengmann-Kuhn | DIE GRÜNEN | 185 - Offenbach | Dagegen gestimmt | |
Annalena Baerbock | DIE GRÜNEN | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Nicht beteiligt | |
Gerhard Zickenheiner | DIE GRÜNEN | 282 - Lörrach - Müllheim | Dagegen gestimmt | |
Katharina Dröge | DIE GRÜNEN | 95 - Köln III | Dagegen gestimmt |
Die FDP fordert in ihrem Gesetzentwurf die Aufhebung des Vermögensteuergesetzes.
Das Vermögensteuergesetz ist formal bis heute in Kraft, darf aber seit einem Urteil des Bundesverfassungsgericht im Jahre 1995 für den Zeitraum nach 1996 nicht mehr angewandt werden. Das Bundesverfassungsgericht stellte damals eine Ungleichbehandlung bei der Bewertung der verschiedenen Vermögenswerte fest, was nicht mit dem allgemeinem Gleichheitssatz (Artikel 3 GG) zu vereinbaren war.
Die FDP argumentiert in ihrem Entwurf damit, dass Deutschland im internationalen Vergleich hohe Steuersätze erhebt und die Vermögensteuer eine zusätzliche Belastung der Vermögenseinkommen bedeute. Dies würde sich wiederum negativ auf die Ersparnisbildung und auf Finanzinvestitionen auswirken. Deutschland liegt in puncto Steuerbelastung nach Daten der OECD etwa im oberen Mittelfeld.
Im Antrag der FDP wird unter anderem die Abschaffung des Solidaritätszuschlags auch für Anleger, die Freistellung von mindestens fünf Jahre lang gehaltenen Wertpapieren von der Kapitalertragssteuer und die vollständige steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften gefordert.
Der Gesetzentwurf wird mit 462 Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Linke und Bündnis90/Die Grünen abgelehnt. lediglich die FDP und die AfD stimmen für den Entwurf. Außerdem gibt es zwei Enthaltungen.
Der Antrag der FDP wird ebenso abgelehnt.