Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Mit dem Gesetzentwurf über ein "drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage" (kurz: Infektionsschutzgesetz) wollen die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD das Bevölkerungsschutzgesetz vom März 2020 ausweiten und weitere Regelungen zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung einführen. Zu den gesetzlichen Vorgaben zählen unter anderem Abstandsgebote, Kontakt- und Versammlungsbeschränkungen, Bestimmungen zur Maskenpflicht, Reisebeschränkungen und der Anspruch für Versicherte sowie nicht Versicherte auf Testungen und Impfungen.

Mit 413 Zustimmungen vonseiten der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen angenommen. Gegen den Entwurf stimmten die Fraktionen der AfD, FDP und Die Linke.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
413
Dagegen gestimmt
235
Enthalten
8
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 708 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Niema MovassatNiema MovassatDIE LINKE117 - Oberhausen - Wesel III Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas MrosekAndreas MrosekAfD70 - Dessau - Wittenberg Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert MüllerNorbert MüllerDIE LINKE61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander MüllerAlexander MüllerFDP178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dagegen gestimmt
Hans-Jörg MüllerHansjörg MüllerAfD225 - Traunstein Dagegen gestimmt
Roman Müller-BöhmRoman Müller-BöhmFDP117 - Oberhausen - Wesel III Dagegen gestimmt
Portrait von Frank Müller-RosentrittFrank Müller-RosentrittFDP162 - Chemnitz Dagegen gestimmt
Portrait von Volker MünzVolker MünzAfD263 - Göppingen Dagegen gestimmt
Portrait von Sebastian MünzenmaierSebastian MünzenmaierAfD205 - Mainz Dagegen gestimmt
Portrait von Zaklin NastićZaklin NastićDIE LINKE20 - Hamburg-Eimsbüttel Dagegen gestimmt
Alexander S. NeuAlexander S. NeuDIE LINKE97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph NeumannChristoph NeumannAfD152 - Leipzig I Dagegen gestimmt
Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdBMartin NeumannFDP65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dagegen gestimmt
Ein Bild des Abgeordneten Matthias Nölke vor der Innenkuppel des ReichstagsgebäudesMatthias NölkeFDP168 - Kassel Dagegen gestimmt
Portrait von Jan Ralf NolteJan Ralf NolteAfD167 - Waldeck Dagegen gestimmt
Portrait von Gerold OttenGerold OttenAfD221 - München-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Frank PasemannFrank PasemannAfD69 - Magdeburg Dagegen gestimmt
Portrait von Petra PauPetra PauDIE LINKE85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dagegen gestimmt
Portrait von Sören PellmannSören PellmannDIE LINKE153 - Leipzig II Dagegen gestimmt
Victor PerliVictor PerliDIE LINKE49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dagegen gestimmt
Portrait von Tobias Matthias PeterkaTobias Matthias PeterkaAfD237 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Portrait von Frauke PetryFrauke Petryfraktionslos158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Dagegen gestimmt
Profilbild Tobias PflügerTobias PflügerDIE LINKE281 - Freiburg Dagegen gestimmt
Portrait von Paul PodolayPaul PodolayAfD242 - Erlangen Dagegen gestimmt
Jürgen Pohl AfDJürgen PohlAfD189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis Dagegen gestimmt
Coronavirus-Symbol mit der Kreide gezeichnet

Mit dem Gesetzentwurf über ein "drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage" (kurz: Infektionsschutzgesetz) wollen die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD das Bevölkerungsschutzgesetz vom März 2020 ausweiten und weitere Regelungen zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung einführen.

Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen im Herbst und Winter 2020/21 sehen sich die Regierungsfraktionen dazu veranlasst, eine gesetzliche Präzisierung im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität möglicher Maßnahmen vorzunehmen. Für eventuelle Eingriffe in die grundrechtlichen Freiheiten der Bevölkerung, die laut Bundesregierung zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie notwendig sind, sollen damit gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.

Unter anderem folgende Regelungen werden durch den Gesetzentwurf formuliert:

  • Reisebeschränkungen (§ 5 Absatz 2 IfSG): Zukünftig sollen digitale Einreiseanmeldungen nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden können, um eine bessere Überwachung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen. Im gleichen Zug soll der Begriff Risikogebiet legaldefiniert (= Definition des Begriffs durch das Gesetz) werden.
  • Anspruch auf Testungen und Impfungen: In Bezug auf Covid-19-Schutzimpfungen sowie in Bezug auf Testungen sollen nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte einen entsprechenden Anspruch haben (solange eine entsprechende Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit dies vorsieht).
  • Entschädigungsregelungen (§ 56 IfSG): Entschädigungen wegen Verdienstausfalls werden ausgeschlossen, sollte diesem Ausfall eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet zugrunde liegen. Ausgenommen davon ist die pflegende Betreuung abgesonderter Personen.
  • Einsatz der Bundeswehr (§ 54a IfSG): Die Vorschriften zum Vollzug des IfSG durch die Bundeswehr sollen vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen ausgeweitet werden. Dies betrifft (jedoch) ausschließlich Tätigkeiten im Bereich der Bundeswehr und des Verteidigungsministeriums.

Weitere Forderungen und die konkreten Gesetzesänderungen können Sie im Gesetzentwurf der Bundesregierung nachlesen.

Der Entwurf wurde vor allem für fehlende Definitionen der geplanten Regelungen kritisiert. Es sei nicht klar, was unter "Ausgangsbeschränkungen" konkret verstanden werden solle, auch "schwerwiegende und stark einschränkende Schutzmaßnahmen" wurden nicht weiter ausgeführt. Die mangelnde Klarheit der Maßnahmen könne für Verwirrung und Unverständnis in der Bevölkerung sorgen.

Ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum Gesetzentwurf wurde mit 139 Ja-Stimmen, 453 Nein-Stimmen und 68 Enthaltungen abgelehnt. Einem Änderungsantrag aus der Grünen-Fraktion wurde mit 456 Gegenstimmen und 126 Ja-Stimmen und 80 Enthaltungen ebenfalls nicht zugestimmt.

Mit 413 Zustimmungen vonseiten der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen angenommen. Gegen den Entwurf stimmten die Fraktionen der AfD, FDP und Die Linke. Einige Abgeordnete entschieden anders als ihre Fraktion. Aus der CDU/CSU stimmten unter anderem Axel Fischer, Jana Schimke und Arnold Vaatz gegen den Entwurf der eigenen Fraktion. Der SPD-Abgeordnete Marcus Held stimmte ebenfalls gegen den Gesetzentwurf. Die Grünen-Abgeordnete Canan Bayram entschied sich auch, anders als ihre Fraktion, gegen den Entwurf zu stimmen.