Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Karamba DiabyKaramba DiabySPD72 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Christoph BergnerChristoph BergnerCDU/CSU72 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Dieter StierDieter StierCDU/CSU73 - Burgenland - Saalekreis Dafür gestimmt
Portrait von Roland ClausRoland ClausDIE LINKE73 - Burgenland - Saalekreis Dafür gestimmt
Portrait von Uda HellerUda HellerCDU/CSU74 - Mansfeld Dafür gestimmt
Portrait von Özcan MutluÖzcan MutluDIE GRÜNEN75 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Philipp LengsfeldPhilipp LengsfeldCDU/CSU75 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Bundestagsabgeordnete für Berlin-MitteEva HöglSPD75 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Stefan LiebichStefan LiebichDIE LINKE76 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Portrait von Klaus MindrupKlaus MindrupSPD76 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Portrait von Frank SteffelFrank SteffelCDU/CSU77 - Berlin-Reinickendorf Dafür gestimmt
Portrait von Kai WegnerKai WegnerCDU/CSU78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Nicht beteiligt
Portrait von Swen SchulzSwen SchulzSPD78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Bild Ute Finckh-KrämerUte Finckh-KrämerSPD79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dafür gestimmt
Portrait von Karl-Georg WellmannKarl-Georg WellmannCDU/CSU79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dafür gestimmt
Portrait von Klaus-Dieter GröhlerKlaus-Dieter GröhlerCDU/CSU80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Lisa PausLisa PausDIE GRÜNEN80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Mechthild RawertMechthild RawertSPD81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Azize TankAzize TankDIE LINKE81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Nicht beteiligt
Portrait von Renate KünastRenate KünastDIE GRÜNEN81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Jan-Marco LuczakJan-Marco LuczakCDU/CSU81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Christina SchwarzerChristina SchwarzerCDU/CSU82 - Berlin-Neukölln Dafür gestimmt
Portrait von Fritz FelgentreuFritz FelgentreuSPD82 - Berlin-Neukölln Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Christian StröbeleHans-Christian StröbeleDIE GRÜNEN83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dafür gestimmt
Portrait von Halina WawzyniakHalina WawzyniakDIE LINKE83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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