Name | Fraktion Aufsteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Lars Klingbeil | SPD | 35 - Rotenburg I - Heidekreis | Dafür gestimmt | |
Sarah Ryglewski | SPD | Dafür gestimmt | ||
Rolf Mützenich | SPD | 95 - Köln III | Dafür gestimmt | |
Michael Gerdes | SPD | 125 - Bottrop - Recklinghausen III | Dafür gestimmt | |
Michael Roth | SPD | 169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg | Dafür gestimmt | |
Kerstin Griese | SPD | 105 - Mettmann II | Dafür gestimmt | |
Uli Grötsch | SPD | 235 - Weiden | Dafür gestimmt | |
Marianne Schieder | SPD | 234 - Schwandorf | Dafür gestimmt | |
Josip Juratovic | SPD | 267 - Heilbronn | Dafür gestimmt | |
Heidtrud Henn | SPD | Dafür gestimmt | ||
Annette Sawade | SPD | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dafür gestimmt | |
Ulrich Kelber | SPD | 96 - Bonn | Dafür gestimmt | |
Achim Post | SPD | 134 - Minden-Lübbecke I | Dafür gestimmt | |
Marina Kermer | SPD | 66 - Altmark | Dafür gestimmt | |
Karin Evers-Meyer | SPD | 26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund | Dafür gestimmt | |
Hubertus Heil | SPD | 45 - Gifhorn - Peine | Dafür gestimmt | |
Stefan Schwartze | SPD | 133 - Herford - Minden-Lübbecke II | Dafür gestimmt | |
Ulrich Freese | SPD | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dafür gestimmt | |
Gustav Herzog | SPD | 210 - Kaiserslautern | Dafür gestimmt | |
Martin Rosemann | SPD | 290 - Tübingen | Dafür gestimmt | |
Marcus Held | SPD | 207 - Worms | Dafür gestimmt | |
Peer Steinbrück | SPD | 104 - Mettmann I | Dafür gestimmt | |
Ulli Nissen | SPD | 183 - Frankfurt am Main II | Dafür gestimmt | |
Marco Bülow | SPD | 142 - Dortmund I | Dafür gestimmt | |
Sören Bartol | SPD | 171 - Marburg | Dafür gestimmt |
Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.
Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.
Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).
Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.
Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.
Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.
Weiterführende Informationen:
- Neues Sexualstrafrecht: Nein heißt Nein. Und was bedeutet das jetzt?- SPON (abger. am 07.07-2016)
- Die heikelsten Punkte der "Nein heißt Nein"-Reform - Constanze von Bullion, sueddeutsche.de (abger. ab 07.07.2016)