Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Mein BildRichard PitterleDIE LINKE260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Eva Bulling-SchröterEva Bulling-SchröterDIE LINKE217 - Ingolstadt Dafür gestimmt
Portrait von Jutta KrellmannJutta KrellmannDIE LINKE46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Portrait von Roland ClausRoland ClausDIE LINKE73 - Burgenland - Saalekreis Dafür gestimmt
Portrait von Sigrid HupachSigrid HupachDIE LINKE189 - Eichsfeld - Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I Dafür gestimmt
Profilbild von Klaus ErnstKlaus ErnstDIE LINKE250 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Frank TempelFrank TempelDIE LINKE195 - Greiz - Altenburger Land Dafür gestimmt
Portrait von Stefan LiebichStefan LiebichDIE LINKE76 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Portrait von Norbert MüllerNorbert MüllerDIE LINKE61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dafür gestimmt
Portrait von Sabine LeidigSabine LeidigDIE LINKE180 - Hanau Nicht beteiligt
Portrait von Diether DehmDiether DehmDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Herbert BehrensHerbert BehrensDIE LINKE34 - Osterholz - Verden Dafür gestimmt
Portrait von Thomas LutzeThomas LutzeDIE LINKE296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Portrait von Andrej HunkoAndrej HunkoDIE LINKE87 - Aachen I Dafür gestimmt
Portrait von Christine BuchholzChristine BuchholzDIE LINKE185 - Offenbach Dafür gestimmt
Portrait Dr. André HahnAndré HahnDIE LINKE158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Dafür gestimmt
Portrait von Sahra WagenknechtSahra WagenknechtDIE LINKE107 - Düsseldorf II Dafür gestimmt
Portrait von Jan KorteJan KorteDIE LINKE71 - Anhalt Dafür gestimmt
Caren LayCaren LayDIE LINKE156 - Bautzen I Dafür gestimmt
Portrait von Birgit MenzBirgit MenzDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Harald PetzoldHarald PetzoldDIE LINKE58 - Oberhavel - Havelland II Dafür gestimmt
Portrait von Azize TankAzize TankDIE LINKE81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Nicht beteiligt
Portrait von Kersten SteinkeKersten SteinkeDIE LINKE191 - Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I Dafür gestimmt
Portrait von Jan van AkenJan van AkenDIE LINKE19 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Portrait von Susanna KarawanskijSusanna KarawanskijDIE LINKE151 - Nordsachsen Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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