Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll strafrechtliche Lücken bei der Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen schließen. Er wurde mit der Mehrheit der Regierungskoalition angenommen.

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Dafür gestimmt
464
Dagegen gestimmt
58
Enthalten
54
Nicht beteiligt
54
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Johannes SteinigerJohannes SteinigerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Kersten SteinkeKersten SteinkeDIE LINKE191 - Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I Dagegen gestimmt
Portrait von Frank-Walter SteinmeierFrank-Walter SteinmeierSPD60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Nicht beteiligt
Portrait von Dieter StierDieter StierCDU/CSU73 - Burgenland - Saalekreis Dafür gestimmt
Portrait von Rita StockhofeRita StockhofeCDU/CSU122 - Recklinghausen II Dafür gestimmt
Gero Storjohann MdBGero StorjohannCDU/CSU8 - Segeberg - Stormarn-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Stephan StrackeStephan StrackeCDU/CSU257 - Ostallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Christoph SträsserChristoph SträsserSPD129 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Max StraubingerMax StraubingerCDU/CSU230 - Rottal-Inn Dafür gestimmt
Portrait von Matthäus StreblMatthäus StreblCDU/CSU Nicht beteiligt
Portrait von Wolfgang Strengmann-KuhnWolfgang Strengmann-KuhnDIE GRÜNEN185 - Offenbach Enthalten
Portrait von Karin StrenzKarin StrenzCDU/CSU13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I Nicht beteiligt
Thomas Stritzl MdBThomas StritzlCDU/CSU5 - Kiel Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Christian StröbeleHans-Christian StröbeleDIE GRÜNEN83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Enthalten
Portrait von Thomas StroblThomas StroblCDU/CSU267 - Heilbronn Dafür gestimmt
Portrait von Lena StrothmannLena StrothmannCDU/CSU132 - Bielefeld - Gütersloh II Dafür gestimmt
Portrait von Michael StübgenMichael StübgenCDU/CSU65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dafür gestimmt
Portrait von Sabine Sütterlin-WaackSabine Sütterlin-WaackCDU/CSU1 - Flensburg - Schleswig Dafür gestimmt
Kerstin TackKerstin TackSPD41 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Portrait von Kirsten TackmannKirsten TackmannDIE LINKE56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dagegen gestimmt
Portrait von Azize TankAzize TankDIE LINKE81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Peter TauberPeter TauberCDU/CSU175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Nicht beteiligt
Portrait von Claudia TausendClaudia TausendSPD219 - München-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Frank TempelFrank TempelDIE LINKE195 - Greiz - Altenburger Land Dagegen gestimmt
Portrait von Harald TerpeHarald TerpeDIE GRÜNEN14 - Rostock - Landkreis Rostock II Enthalten
Symbolbild Korruption

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahr 2012, nach dem niedergelassene Kassenärzte als Freiberufler für Bestechung strafrechtlich nicht belangt werden können, besteht eine rechtliche Lücke bei Korruption im Gesundheitswesen. Der Schaden durch Korruption und Falschabrechnung für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt Schätzungen zufolge bis zu 18 Milliarden Euro im Jahr.

Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetzentwurf diesen rechtsfreien Raum im Gesundheitssystem schließen. Durch das beschlossene Gesetz werden neue Straftatbestände der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§ 299a StGB) und der Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299b StGB) eingeführt. Darüber hinaus wird der § 300 StGB (besondere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) auf die neuen Straftatbestände ausgeweitet. Außerdem werden § 301 StGB (relative Antragspflicht als Voraussetzung für die Strafverfolgung) und § 302 StGB (Streichung der Bezugnahme auf die Vermögensstrafe) ergänzt und auf die neuen Straftatbestände erweitert.

Im Vorfeld wurde allerdings ein Straftatbestand ("Verletzung heilberufsrechtlicher Unabhängigkeitspflichten" aufgrund von Bestechung) aus dem Gesetz genommen. Dies kritisierte die Opposition. Außerdem schütze das neue Gesetz in erster Linie den wirtschaftlichen Wettbewerb und weniger die Patientinnen und Patienten.

Weiterführende Links/Quellen: