Antwort vonHeidi Reichinnek Die Linke • 18.09.2025
Mit den derzeitigen im Gesetz verankerten Bewertungsgrundsätzen ist die Vermögensteuer verfassungswidrig. Deswegen kann auch nicht eingeklagt werden, dass sie wieder erhoben wird.
Auch ich finde so manche Position der Union schwer zu ertragen. Aber gerade wegen unserer Verantwortung für das Land und die Demokratie aber auch die Partei ist es jetzt wichtig, in dieser Regierung nicht zu scheitern, sondern voranzugehen und spürbare Maßnahmen umzusetzen.
Im Jahr 2024 hat der Bund rund 3,98 Milliarden Euro für die Versorgung (dies ist z. B. die Alterspension, aber auch die Hinterbliebenenversorgung) der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter ausgegeben.