Erfolgt die Übernahme des (nicht ausreichenden, weil unterhalb der Inflationsrate für den Zeiraum der Gültigkeit)Tarifabschlusses zeit- und wirkungsgleich für die Beamten?
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
ich verstehe die Bedeutung des Ausdruckes „systemgerechte“ Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten nicht ganz . Wird der Abschluss Zeit- und wiekungsgleich übertragen? Ich bin seit 1994 Polizeibeamtin und finde ich es traurig, immer wieder für die Sanierung des Haushaltes herangezogen zu werden (diverse Kürzungen in dieser Zeit, teilweise schlechte Abschlüsse mit Verzögerung der Übertragung, Nullrunden, Streichung von Weihnachtsgeld, was den Abgeordneten damals übrigens monatlich auf ihre Diäten aufgeschlagen wurde, bei Beamten erst als monatliche Sonderzahlung ausgewiesen, dann halbiert und im nächsten Jahr ganz gestrichen wurde, Erhöhung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich, etc). Auch uns trifft die Inflationsrate jedes Jahr und es steigen sämtliche weiteren Kosten. Die Diäten und Renten werden jährlich angelehnt an die Lohnsteigerungen erhöht und der öffentliche Dienst erhält nicht mal bei der Laufzeit die Inflationsrate. Ist das gerecht? MfG NG


