Fragen und Antworten
Jens Spahn hat in einer historischen Ausnahmesituation unter massivem Zeitdruck gehandelt. Dass in dieser Phase auch Fehler passiert sind, bestreitet niemand.
Als Abgeordneter des Landtags von Baden-Württemberg bin ich bei dieser Abstimmung nicht stimmberechtigt und kann die Anfrage daher nur eingeschränkt beantworten
Grundsätzlich regelt § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II, dass erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern eine Arbeitsaufnahme nicht zugemutet werden kann, wenn diese mit der Pflege einer bzw. eines Angehörigen unvereinbar ist und deren bzw. dessen Pflege nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Das bedeutet, dass betroffene Personen grundsätzlich nicht zu einer Arbeitsaufnahme verpflichtet werden können, wenn in Folge dessen die notwendige Pflege einer oder eines Angehörigen nicht mehr gewährleistet wäre.
Aufgrund der hohen Zahl sanierungsbedürftiger Brücken müssen die Haushaltsmittel und Planungskapazitäten sehr gezielt eingesetzt werden.