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Manuel Hagel
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Frage von Monika S. •

Wie kommen Sie auf die Anzahl von mehreren Zehntausend afghanischen Flüchtlinge in Pakistan, die eine Aufnahmezusage haben sollen?

Nach meinen Informationen (Kabul Luftbrücke) handelt es sich um noch etwa 1300 Menschen. Und ist es nicht so, dass nicht nur die Ortskräfte, die für die Bundeswehr gearbeitet haben, sondern auch andere Menschen, die sich zum Beispiel als Richter oder Frauenrechtlerinnen gegen die Taliban eingesetzt haben und deshalb besonders gefährdet sind, ein Recht darauf haben, dass ihre rechtmäßige und schriftliche Aufnahmezusage gilt!? Zusage ist doch Zusage, oder!? Klar geht es hier um Bundespolitik. Aber Sie haben sicher Kontakte zu den entsprechenden Politikern und können Einfluss nehmen. Es wäre gut zu wissen, dass jemandem, der Ministerpräsident werden will, es wichtig ist, dass man zu seinem Wort steht. Besonders, wenn er sich Christ!Demokrat nennt und es um Menschenleben geht.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.  

Erlauben Sie mir eine Klarstellung: Ich hatte lediglich darauf hingewiesen, dass grundsätzlich mehrere Zehntausend Menschen aus Afghanistan eine Aufnahmezusage oder ein Einreiserecht nach Deutschland geltend machen können. Es war dabei nicht die Rede von der Zahl der afghanischen Flüchtlinge in Pakistan, die eine Aufnahmezusage haben.

Je nach Quelle und Zeitpunkt der Erhebung ergibt sich eine unterschiedliche Gesamtzahl derjenigen, die sich noch in Ausreiseverfahren befinden oder auf eine Weiterreise warten. Eine genaue Aufschlüsselung kann nur das Auswärtige Amt im Zusammenwirken mit dem Innenministerium und dem Entwicklungshilfeministerium liefern.

Die Bundesregierung hat das freiwillige Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan der Vorgängerregierung beendet. Dieses richtete sich nicht an sog. Ortskräfte, also an afghanische Staatsangehörige, die aufgrund ihrer früheren Beschäftigung für Deutschland in ihrem Land gefährdet waren. Vielmehr erfasste das Bundesaufnahmeprogramm der früheren Regierung in erster Linie afghanische Staatsangehörige, die aus anderen Gründen als besonders gefährdet galten. Die Union hat sich immer für die Unterstützung und Aufnahme von Ortskräften in Deutschland ausgesprochen.

Die konkrete Ausgestaltung der Aufnahmeprogramme, ihre Fortführung sowie die operative Umsetzung liegen in der Zuständigkeit des Bundes. Die Landespolitik hat hier keine unmittelbare Entscheidungskompetenz.

Freundliche Grüße
Manuel Hagel MdL 
 

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