Antwort 28.10.2025 von Fritz Güntzler CDU
Ja, ab dem 1. Januar 2026 ist bei der hausärztlichen Vorhaltepauschale ein Abschlag von 40 % vorgesehen, wenn eine Praxis pro Quartal weniger als zehn Schutzimpfungen erbringt.
Ja, ab dem 1. Januar 2026 ist bei der hausärztlichen Vorhaltepauschale ein Abschlag von 40 % vorgesehen, wenn eine Praxis pro Quartal weniger als zehn Schutzimpfungen erbringt.
Ich habe mir erlaubt, Ihr Schreiben an die Abgeordnete Clara Bünger, die Mitglied des Rechtsausschuss und näher an den Problemen ist, weiterzuleiten.
Das Paul-Ehrlich-Institut hat mit Datum vom 18.08.25 die beigefügte Stellungnahme zur Auswertung der SaveVac-Studie veröffentlicht.
Nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem Medienstaatsvertrag, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie speziellen Vorschriften für Arzneimittelwerbung, ist ausgeschlossen, dass für unseriöse oder gesundheitlich fragwürdige Impfstoffe im TV geworben wird.