nach unserem Kenntnisstand sind seitens der Ampel wohl tatsächlich Nachzahlungen für in den letzten Jahren verfassungswidrig besoldete Bundebeamte geplant, um die Maßgaben des BVerfG-Urteils vom 4.5.2020 zu erfüllen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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