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Portrait von Thorsten Frei
Antwort von Thorsten Frei
CDU
• 20.08.2025

Die Zuständigkeit für die Einbürgerungsverfahren liegt ausschließlich bei den Ländern, respektive den kommunal zuständigen Ausländerbehörden. Der Bund setzt alles daran, um durch gute Rahmenbedingungen zu unterstützen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 10.09.2025

Ich kann Sie nur ermutigen, sich an Ihre lokalen Politiker:innen zu wenden. An den / die Bürgermeister:in, die Stadtratsfraktionen, die Parteien vor Ort. Oder in Sachsen an die Stelle des Ausländerbeauftragten (https://sab.landtag.sachsen.de/de/einbuergerung-19092.cshtml). Denn die haben die Zuständigkeit über die Einbürgerungsbehörden.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 26.08.2025

In der Sache: Als SPD hätten wir die 3-Jahres-Einbürgerung erhalten. Die Menschen erfüllen hohe Voraussetzungen. Sie sprechen ausnahmslos Deutsch auf dem Niveau C1, also auf akademischem Niveau.

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