Dabei soll das Selbstbestimmungsgesetz nichts am privaten Hausrecht und am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ändern. Was heute im Rechtsverkehr zulässig ist, das ist auch künftig zulässig. Und was heute verboten ist, bleibt verboten.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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