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Am Ende muss eine Lösung stehen, die den Schutz der betroffenen Personen sicherstellt. Dies muss aus unserer Sicht die Grundlage sein, um eine rechtssichere Regelung mit breiter Mehrheit beschließen zu können.
Zuzugeben ist allerdings, und insofern nehme ich Ihre Kritik an, dass alle diese Fragen weit früher innerhalb der Koalition hätten geklärt werden müssen.
Ich habe gegen das Selbstbestimmungsgesetz gestimmt, da der Entwurf der Ampelkoalition zu weit geht und eine Beliebigkeit der Geschlechtszuordnung fördert
Eine generelle Abschaffung von medizinischen Transitionsmaßnahmen ist nicht unsere Absicht.
Für mich steht der Schutz des ungeborenen Lebens an erster Stelle.
Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach § 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig, bleiben jedoch in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn eine Beratung erfolgt.