Frage von Carola G. • 20.07.2025

Antwort ausstehend von Jan-Marco Luczak CDU
Ich habe gegen das Selbstbestimmungsgesetz gestimmt, da der Entwurf der Ampelkoalition zu weit geht und eine Beliebigkeit der Geschlechtszuordnung fördert
Eine generelle Abschaffung von medizinischen Transitionsmaßnahmen ist nicht unsere Absicht.
Für mich steht der Schutz des ungeborenen Lebens an erster Stelle.
Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach § 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig, bleiben jedoch in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn eine Beratung erfolgt.
Sexuelle Bildung ist ein fundamentaler Baustein für Selbstbestimmung, Schutz und persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.