Antwort 06.10.2026 von Lena Gumnior BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es ist nur folgerichtig, dieses Konsensprinzip auch auf sexuelle Handlungen zu übertragen.
Es ist nur folgerichtig, dieses Konsensprinzip auch auf sexuelle Handlungen zu übertragen.
Am Ende muss eine Lösung stehen, die den Schutz der betroffenen Personen sicherstellt. Dies muss aus unserer Sicht die Grundlage sein, um eine rechtssichere Regelung mit breiter Mehrheit beschließen zu können.
Zuzugeben ist allerdings, und insofern nehme ich Ihre Kritik an, dass alle diese Fragen weit früher innerhalb der Koalition hätten geklärt werden müssen.
Ich habe gegen das Selbstbestimmungsgesetz gestimmt, da der Entwurf der Ampelkoalition zu weit geht und eine Beliebigkeit der Geschlechtszuordnung fördert