Ob eine Person von der Blutspende ausgeschlossen wird, soll ausschließlich auf Grundlage des individuellen Verhaltens der spendewilligen Person geprüft werden. Somit wird verhindert, dass ganze Personenkreise diskriminiert werden.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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